AGBs Trackdays

Trackparts GmbH
2016-11-25 11:48:00 / News
  1. Geltung
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) für Trackday gelten, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, für alle Verkäufe von Trackdays (inkl. der damit verbundenen Aktivitäten) der Firma Trackparts GmbH, 8048 Zürich, Schweiz, nachstehend Trackparts genannt. Trackparts ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen des Kunden gebunden oder an sonstige Dokumente des Kunden, die diese AGB abändern oder ersetzen
    2. Änderungen der AGB werden elektronisch aktualisiert und treten ohne Recht auf Einsprachen der Kunden per Data in Kraft.

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss
    1. Anmeldungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Trackparts als angenommen und sind für beide Parteien verbindlich.
    2. Die Korrektheit der Angaben ist durch den Teilnehmer zu prüfen, um Mehrkosten zu vermeiden, für die der Teilnehmer vollumfänglich aufkommen muss.
    3. Mit Vertragsabschluss ist die Gebühr der Veranstaltung vollumfänglich fällig und wird in Rechnung gestellt.
    4. Die Teilnahme ist definitiv reserviert nach Zahlungseingang.

  1. Rücktritt und Stornierung der Anmeldung

3.1           Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist

                schriftlich, per Kontaktformular oder per E-Mail gegenüber Trackparts zu erklären.

3.2           Tritt ein Teilnehmer des Vertrags zurück, so kann Trackparts eine angemessene Entschädigung geltend machen.

                Diese wird wie folgt berechnet:

                Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: Volle Rückerstattung (abzüglich Transaktionsgebühr)

                Rücktritt bis 29-14 Tage vor der Veranstaltung: 50% Rückerstattung der Teilnahmegebühr

                Rücktritt von 13–1 Tage vor der Veranstaltung: Keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr

                Bei Nichtteilnahme ohne Absage gibt es keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr

  1. Teilnahmebedingungen

4.1           Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B ist.

  1. Jeder Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, dass er nicht unter einer schweren Krankheit leidet, die ihn am Führen eines Fahrzeuges hindert und nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht.
  2. Der Teilnehmer erklärt, dass er eine gültige Haftpflicht- und Unfallversicherung besitzt.
  3. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder seinem Fahrzeug verursachten Schäden.
  4. Der Teilnehmer verzichtet auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen gegenüber dem Veranstalter Trackparts.
  5. Der Teilnehmer bestätigt dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben werden muss.

  1. Teilnahmebedingungen für Beifahrer
    1. Die Teilnehmer können Begleitpersonen zu den Veranstaltungen mitbringen. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil.
    2. Teilnehmer und Begleitpersonen (Beifahrer) bestätigen dies durch eine Verzichtserklärung, die vor Ort unterschrieben werden muss.

  1. Haftung für Personen- und Sachschäden
    1. Jeder Teilnehmer trägt die Kosten seines Fahrzeuges selbst, dies auch bei einem Unfall.
    2. Vom Teilnehmer verschuldetet Sachschäden sind unverzüglich anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Veranstalter Trackparts zu beheben.

  1. Nichtdurchführung der Veranstaltung

7.1           Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter Trackparts berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall

                werden entrichtete Startgelder rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

7.2           Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den vereinbarten Termin aus wichtigen Gründen abzusagen, wenn der Grund

                bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war.

7.3           Sofern die Durchführung der Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährlich oder verhindert wird,

                steht dem Veranstalter Trackparts das Recht zur Absage oder Beendigung der Veranstaltung zu. In diesem Fall werden

                keine Startgelder zurückerstattet.

  1. Fotoaufnahmen

8.1           Die Teilnehmer der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass der Veranstalter Trackparts Foto-, Ton- und

Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnimmt. Der Veranstalter Trackparts ist berechtigt, unentgeltlich über dieses

Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbe- und Pressezwecken zu verwenden.

Ebenfalls darf der Veranstalter Trackparts dieses Material für Sozialmedia Werbung verwenden.

  1. Sonstiges
    1. Trackparts behält sich das Recht vor, Kunden, Bestellungen oder Dienstleistungen jederzeit ohne

Nennung von Gründen abzulehnen.

  1. Anwendbares Recht
    1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Trackparts und dem Kunden / Käufer unterstehen dem schweizerischen Recht, auch wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wurde.

  1. Gerichtsstand, Erfüllungsort
    1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverhältnis zwischen Trackparts und dem Käufer ist der Kanton Zürich in der Schweiz. Erfüllungsort für die Ausführung der Lieferungen und Dienstleistungen ist der Ort des Firmensitzes von Trackparts, CH-8048 Zürich, Schweiz.