Wir haben für fast jedes Fahrzeug...

Domstreben

Wir haben für fast jedes Fahrzeug Domstreben für die Vorderachse und Hinterachse. Es gibt Varianten aus Stahl, Alu und Alu/Carbon.

Gesetzliche Grundlage:
Fahrzeuge, die nachweislich vor dem 1. Juni 2006 mit einer Domstrebe ausgestattet waren, müssen keinen Nachweis erbringen. Später eingebaute Domstreben sind prüfpflichtig. Eine Eignungserklärung und der Nachweis eines APS über das unveränderte Gefährdungspotenzial bei einem Unfall, z.B. mit einem Fußgänger, ist erforderlich (Kopfaufprallbereich). Für Fahrzeuge, die bereits den EU-Richtlinien zum Fußgängerschutz entsprechen, ist ein entsprechender Nachweis eines APS erforderlich.



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