Sportkat und Auspuffanlage zugelassen?

Trackparts GmbH
2017-10-17 14:29:00 / Gesetze
Sportkat und Auspuffanlage zugelassen? -

Es kommt immer wieder die Frage auf, ob Sportkats und Auspuffanlagen verschiedener Hersteller zusammen zugelassen sind oder nicht.

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Beispiel 1: HJS Sportkat mit CH-Zulassung und eine Eisenmann Endschalldämpfer mit CH-Zulassung.

Wir haben daraufhin beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) nachgefragt.

Hier das Mail vom Nov. 2016

Für die Bauteile, die nach den internationalen Rechtsakten gemäss Anhang 2 VTS genehmigt wurden, sind hierzulande keine weiteren Prüfungen notwendig.
Mit einer entsprechenden EG- oder ECE-Teilgenehmigung ist u.E. der Nachweis erbracht, dass das einzelne Austauschteil (Schalldämpfer oder Katalysator) gleich wirksam ist wie dasjenige der Serie und somit die massgebenden Anforderungen einhält. Die Kombination von solchen Teilen mit separaten Teilgenehmigungen ist somit grundsätzlich zulässig, sofern die Genehmigungen keine Einschränkungen enthalten. In Bezug auf die anderen, in der jeweiligen Genehmigung nicht bezeichneten geräusch- oder abgasrelevanten Bauteilen (z.B. Steuergerät/Software) ist von der Originalausrüstung auszugehen, wie sie vom Hersteller eingebaut und Bestandteil der zugehörigen Fahrzeugtypengenehmigung ist.
 Was den Anwendungsbereich der Genehmigungen betrifft (andere Fahrzeugmarken, unterschiedliche Hubräume) muss man davon ausgehen, dass dies im Einklang mit den Vorschriften steht (wäre der Fall, wenn die Prüfungen nach dem Prinzip des „worst case“ durchgeführt wurden).

Also kurz gesagt, Beispiel 1 ist erlaubt.

Man darf also jeden zugelassenen Kat mit jeder zugelassenen Auspuffanlage kombinieren.

Jedoch wenn die Auspuffanlage zu laut ist, kann das vom STVA auch abgelehnt werden