Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Trackparts GmbH, CH-5323 Rietheim / Schweiz
1 Geltung
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, für alle Verkäufe und Lieferungen (inkl. der damit verbundenen Aktivitäten) der Firma Trackparts GmbH, 5323 Rietheim, Schweiz, nachstehend Trackparts genannt. Trackparts ist nicht an Geschäfts- und Lieferbedingungen des Käufers gebunden oder an sonstige Dokumente des Käufers, die diese AGB abändern oder ersetzen
1.2 Änderungen der AGB werden elektronisch aktualisiert und treten ohne Recht auf Einsprachen der Kunden per Data in Kraft.
2 Bestellungsannahme
2.1 Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Trackparts als angenommen und sind für beide Parteien verbindlich.
2.2 Die Korrektheit der Angaben ist durch den Käufer zu prüfen um Mehrkosten zu vermeiden, für die der Käufer vollumfänglich aufkommen muss.
3 Preise
3.1 Die Preise verstehen sich exkl. MWST, gemäss im Internet publizierten Preisen, verpackt unverzollt, unversichert ab Firmendomizil.
3.2 Die Lieferkosten werden separat in Rechnung gestellt.
3.3 Trackparts behält sich Preisänderungen vor, falls sich zwischen dem Datum der Bestellung und dem Zeitpunkt der Lieferung Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Umsatzsteuern erhöhen oder neue, von Trackparts nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden.
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Der Kaufpreis ist gemäss Auftragsbestätigung von Trackparts ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig. Erst nach Zahlungseingang werden die gewünschten Artikel beim Lieferanten bestellt.
5 Lieferung und Lieferbedingungen
5.1 Die in der Auftragsbestätigung vom Leister angegebene Lieferfrist gilt nur als annähernd vereinbart, es sind Richtwerte und nicht verbindlich.
5.2 Eine allfällige Überschreitung der Liefertermine berechtigt den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung, zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz.
5.3 Teillieferungen sind zulässig.
6 Gefahrtragung
6.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Firmendomizil verlässt.
7 Garantie
7.1 Es ist die Aufgabe des Kunden erhaltene Artikel auf Fehler zu prüfen und diese innerhalb von 48 Stunden an Trackparts mitzuteilen. Für alle Artikel, welche Trackparts in Ihrem Shop anbietet, gilt die Garantie des Herstellers, falls dieser eine anbietet.
7.2 Artikel, welche in der Schweiz gemäss VTS oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in der Anwendung illegal sind, werden ohne jegliche Garantie verkauft. Es ist die Aufgabe des Kunden die Garantiebestimmungen des Herstellers und die gesetzlichen Richtlinien zu prüfen. Zudem ist es Aufgabe des Kunden, bei Teilen mit einer Zulassung, die Nummern auf dem Bauteil mit dem Gutachten vor dem Einbau zu überprüfen.
7.3 Für die Einhaltung der Geräuschwerte bei Auspuffanlagen kann keine Gewährleistung übernommen werden. Dies ist in jedem Fall im Ermessen des Experten, auch wenn diese eine CH-Zulassung hat. Gebrauchte Anlagen werden nicht zurückgenommen.
7.4 Trackparts haftet nicht für Kosten des Aus- und Einbau der ersetzten bzw. zu ersetzenden Teile sowie die sich aus der Verwendung der mangelhaften Teile ergebenen Folgeschäden irgendwelcher Art.
8 Rückgaberecht
8.1 Rückgaben werden nur nach Absprache mit Trackparts innerhalb von 7 Tagen ab Lieferscheindatum entgegengenommen. In diesem Fall ist die Voraussetzung, dass die Ware unbeschädigt, unbenutzt und funktionsfähig in ungeöffneter, einwandfreier Originalverpackung retourniert wird. Die Versand- und Versicherungskosten gehen voll zu Lasten des Absenders.
8.2 Felgen müssen am Fahrzeug, vor Montage der Reifen, auf Freigängigkeit geprüft werden. Felgen bei denen die Reifen schon montiert wurden können nicht mehr zurück genommen werden.
8.3 Die gelieferten Reifen können bis zu 3 Jahre alt sein. DOT-Reklamationen innerhalb dieses Zeitraums erkennen wir nicht an.
9 Sonstiges
9.1 Trackparts behält sich das Recht vor, Kunden, Bestellungen oder Dienstleistungen jederzeit ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
10 Anwendbares Recht
10.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Trackparts und dem Käufer unterstehen dem schweizerischen Recht, auch wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wurde.
11 Gerichtsstand, Erfüllungsort
11.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten aus dem Lieferungs- und Leistungsverhältnis zwischen Trackparts und dem Käufer ist der Kanton Aargau in der Schweiz. Erfüllungsort für die Ausführung der Lieferungen und Dienstleistungen ist der Ort des Firmensitzes von Trackparts, CH-5323 Rietheim, Schweiz.
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