Schalensitze einbauen mit Zulassung in der Schweiz

Trackparts GmbH
2019-02-27 15:59:00 / Gesetze
Schalensitze einbauen mit Zulassung in der Schweiz - Schalensitze Schweiz eintragen prüfen DTC

Kann man Schalensitze in der Schweiz legal einbauen?

Ja, das ist möglich, jedoch gibt es ein paar Faktoren, welche eingehalten werden müssen.

Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 07.2007:

Die Änderung der Sitze ist in diesem Fall nicht eintragungspflichtig. Die einzigen Schalensitze, bei dem das innere Gurtschloss für den Serienmässigen Gurt richtig montiert werden kann, sind der Recaro Pole Position ABE und Recaro Podium. Jedoch sobald die originale Gurtbefestigung geändert wird, braucht es eine Prüfung beim DTC. Anschliessend muss man das Fahrzeug im STVA vorführen.

Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 07.2007:

Hier müssen die Fahrzeuge den Insassenschutz erfüllen und sind aus diesem Grund komplexer für einen Umbau. Es entfällt beim Umbau auf Schalensitze der Seitenairbag. Um den Insassenschutz via DTC Gutachten einhalten zu können, müssen mindestens Vollschalensitze verbaut werden. Will man Sportgurte montieren, bedingt es mindestens 6-Punkte Gurte, welche ECE geprüft sind. Momentan ist der einzige ECE geprüfte Gurt, welcher auf 6 Punkte aufgerüstet werde kann, der Schroth Profi FE ASM. Die Gurte können entweder an einem Überrollbügel montiert werden, oder an der C-Säule wenn die Gurte genug lang sind. Diese Änderungen müssen dann im DTC geprüft werden. Anschliessend muss man das Fahrzeug im STVA vorführen.

Kann man die Frontairbags ausbauen?

Ja, das ist möglich, jedoch gibt es ein paar Faktoren, welche eingehalten werden müssen.

Es muss für den Wegfall der Frontairbags (Fahrer / Beifahrer) ein Rückhaltesystem verbaut sein, welches als alleiniges System ausreichend ist. Bei älteren Fahrzeugen, kann unter Umständen der Serienmässige Gurt auch ausreichend sein. Alternativ können 4 oder 6-Punkt Gurte, abhängig von der Erstzulassung wie oben beschrieben, verbaut werden. Die Gurtbefestigung kann entweder an einem Überrollbügel oder an der C-Säule montiert werden. Diese Änderungen müssen dann im DTC geprüft werden. Anschliessend muss man das Fahrzeug im STVA vorführen.

Was wird bei der Begutachtung beim DTC beachtet?

Die Begutachtung beim DTC erfolgt optisch, das heisst es werden keine Zugversuche oder ähnliches durchgeführt. Die Begutachtungen werden nur für Einzelfahrzeuge durchgeführt. Werden mehr als 5 Fahrzeuge identisch umgebaut, werden erweiterte Prüfungen notwendig.
Bei der optischen Begutachtung werden die Gurtverankerungen und die Gurtführung untersucht. Dabei wird geschaut, ob die Winkel den Normen entsprechen und ob die Verankerungen „überdimensioniert“ aufgeführt werden. Ein Beispiel einer ausreichenden Dimensionierung sind Verankerungspunkte welche ab Werk gebaut sind, meistens mit 7/16“ UNF Feingewinde oder eine Verankerung durch den Unterboden mit Gegenplatten und Ringschrauben, welche im Shop erhältlich sind. Werden Gurte am Käfig geschlauft, muss der Winkel von den Gurten beachtet werden und die Verankerung vom Käfig oder Bügel muss ausreichend sein.

Ausnahmen:

Bei folgenden Fahrzeugen ist eine Zulassung mit 3-Punkt Gurt möglich mit DTC Gutachten:

Link zum Shop

Angaben ohne Gewähr